Zum Dämmen verdonnert

Gedämmter begehbarer Dachboden
von FOCUS-Online-Autorin Berrit Gräber

Millionen zugige Speicher müssen nachträglich abgedichtet werden. Das hat der Gesetzgeber verfügt. Manch arglosem Hausbesitzer drohen deshalb satte Kosten. Und für die Sanierung bleibt nur noch Zeit bis Silvester.

Bei Haus & Grund in Berlin, dem bundesweiten Verband deutscher Hauseigentümer häufen sich in letzter Zeit die Anfragen. Aufgeschreckte Mitglieder wollen wissen, was da dran sei: Dämmpflicht fürs Dach? Bis Jahresende? Wieso das Ganze?

Vielen Eigentümern wird jetzt erst bewusst, was der Staat ihnen bereits vor einigen Jahren auferlegt hat. Bereits seit 2009 schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass Millionen Hausbesitzer ihre begehbaren Dachböden nachträglich wärmedämmen müssen. Wertvolle Heizenergie soll nicht mehr über den zugigen Speicher verpuffen. Zeitfenster für die staatlich verordnete Massensanierung aller Häuser, die vor 2001 gebaut wurden: Bis Silvester 2011.

Wirklich bewusst wird die Tragweite der Verordnung vielen Eigenheimbesitzern aber erst jetzt. Sie müssen daher nun im Schweinsgalopp sanieren – und häufig tief in die Tasche greifen. Das nachträgliche Isolieren kann schlimmstenfalls Tausende Euro kosten. Denn die EnEV 2009 schreibt auch das Isolieren der Warmwasser führenden Rohre in unbeheizten Räumen vor.

Jede Menge Ausnahmen

Bislang wissen nur die wenigsten Hausbesitzer, was da alles auf sie zukommen kann“, sagt Bettina Allewelt, Architektin bei Haus & Grund. Nach Expertenschätzung bleiben fast 90 Prozent der vor 2001 gebauten Häuser hinter dem neusten Stand der Dämmtechnik zurück. Das Isolieren der Dachböden soll dieses Manko ausbügeln und die Wärmeverluste so minimieren, dass eine Alt-Immobilie – zumindest im oberen Geschoss – vergleichbare energetische Ansprüche erfüllt wie Neubauten. Ein ehrgeiziges Ziel, das sicher nicht bei allen Eigentümern gut ankommen dürfte – zumal eine aktuelle Studie der „Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen“ ergab, dass sich eine Sanierung bei mehr als jedem zehnten Wohnhaus gar nicht mehr lohnt.

Umso interessanter ist es zu wissen, dass der Gesetzgeber – trotz des scharf formulierten Verordnungstextes – jede Menge Ausnahmen von der Regel zulässt. Bei weitem nicht alle Vermieter und Selbstnutzer sind automatisch in der Pflicht. Auch ruinieren muss sich wegen der Pflichtsanierung niemand.